Für Selbstständige

Selbstständig in Service, Küche oder an der Bar?

Mietkoch, Barkeeper oder Servicekraft mit eigenem Gewerbe: Trag dich ein, und wir schlagen dich Betrieben für einzelne Aufträge vor. Ohne Arbeitsvertrag, deine Rechnung geht direkt an den Betrieb, und für dich ist es kostenlos.

Kosten für dich
0 €
keine Provision vom Honorar
Bezahlung
direkt
deine Rechnung an den Betrieb
Kurzfristig
wenn du willst
auch am selben oder nächsten Tag
Voraussetzung
ab 18
mit Gewerbe oder freiberuflich
Einsatzgebiet
bundesweit
in deinem Umkreis oder weiter weg

Ablauf

So kommst du an Aufträge

  1. 1

    Profil anlegen

    Anmelden ohne Passwort, „Selbstständig, auf Auftrag“ ist schon ausgewählt. Gib deinen Stundensatz an, wenn du magst, und ob du auch kurzfristig kannst.

  2. 2

    Erklärung bestätigen

    Du bestätigst, dass du wirklich selbstständig arbeitest: mit Gewerbe oder freiberuflich, mit eigenen Rechnungen, eigenen Steuern und eigenen Versicherungen.

  3. 3

    Auftrag annehmen

    Passt eine Anfrage, fragen wir dich zuerst. Sagst du Ja, meldet sich der Betrieb direkt bei dir. Preis und Ablauf klärt ihr miteinander, die Rechnung schreibst du selbst.

Voraussetzungen

Was du brauchst

  • Mindestens 18 Jahre. Jünger? Dann bist du bei den Aushilfsjobs richtig.
  • Gewerbe oder freiberuflich. Ein angemeldetes Gewerbe, zum Beispiel als Mietkoch, oder eine freiberufliche Tätigkeit.
  • Eigene Rechnungen und Steuern. Du schreibst die Rechnung an den Betrieb und versteuerst deine Einnahmen selbst.
  • Eigene Versicherungen. Kranken- und Altersvorsorge regelst du selbst. Eine Betriebshaftpflicht empfehlen wir.
  • Gesundheitszeugnis. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch als Selbstständige oder Selbstständiger.

Ehrlich gesagt

Selbstständig ist, wer frei arbeitet: eigener Preis, eigene Rechnung, eigenes Risiko, und du kannst Aufträge ablehnen. Arbeitest du beim Betrieb dagegen nach dessen Dienstplan und Weisungen wie die Angestellten, gilt das in der Regel als Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit). Dann muss der Betrieb dich anmelden.

Hast du auf Dauer im Wesentlichen nur einen Auftraggeber und keine eigenen Angestellten, kannst du als Selbstständige oder Selbstständiger rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).

Über Jobtresen läuft kein Geld für deine Arbeit. Wir nehmen keine Provision, Betriebe zahlen nur ihre Mitgliedschaft.

Gut geeignet

Wofür Aufträge passen

Aufträge, die du eigenverantwortlich erledigst. Für eine gewöhnliche Schicht nach Dienstplan ist eine Anstellung der richtige Weg, auch kurzfristig.

  • Mietkoch oder Springerkoch mit mehreren Auftraggebern
  • Vertretung eines Küchenchefs
  • Küche in der Saisonspitze übernehmen
  • Event- und Cateringservice
  • Barkeeper für Veranstaltungen
  • Bankett mit eigener Teamleitung
  • Sommelier, Barista oder Patissier für besondere Abende
  • Neue Karte oder Servicekonzept entwickeln

Für Betriebe

Selbstständige buchen: was Sie wissen müssen

Selbstständige buchen Sie kurzfristig und ohne Arbeitsvertrag. Zulässig ist das nur, wenn die Person wirklich selbstständig arbeitet. Diese Prüfung liegt bei Ihnen.

Statusprüfung

Maßgeblich ist nicht der Vertrag, sondern wie der Auftrag tatsächlich abläuft (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Ist es in Wahrheit eine Beschäftigung, sind Sie Arbeitgeber mit allen Pflichten: Sozialversicherungsbeiträge auch nachträglich, in der Regel für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz für bis zu 30 Jahre, dazu Säumniszuschläge, außerdem Sofortmeldung und Mindestlohn. Das Vorenthalten von Beiträgen ist strafbar (§ 266a StGB).

Woran man es erkennt

Spricht für eine Beschäftigung:

  • Weisungen zu Zeit, Ort und Art der Arbeit
  • Arbeit nach Ihrem Dienstplan, eingegliedert wie Ihre Angestellten
  • kein eigenes unternehmerisches Risiko, nur ein Auftraggeber

Spricht für Selbstständigkeit:

  • eigenes Gewerbe und mehrere Auftraggeber
  • eigener Preis, eigene Rechnung, frei in der Ausführung
  • eigene Ausstattung, Aufträge können abgelehnt werden

Statusfeststellungsverfahren

Im Zweifel beantragen Sie gemeinsam mit der oder dem Selbstständigen eine Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV), am besten vor Beginn des Auftrags. Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die der Zoll auf Schwarzarbeit besonders prüft (§ 2a SchwarzArbG).

Spontan eine Aushilfe? So geht es legal schnell

Für eine normale Schicht im Service ist eine Anstellung richtig, auch kurzfristig: als kurzfristige Beschäftigung mit Sofortmeldung bei der Minijob-Zentrale. Das dauert online wenige Minuten. Aushilfen dafür finden Sie bei uns genauso.

Aushilfe anfragen

So läuft es bei Jobtresen

  • Vertrag und Rechnung laufen direkt zwischen Ihnen und der oder dem Selbstständigen
  • Über Jobtresen läuft kein Geld für den Auftrag. Sie zahlen nur Ihre Mitgliedschaft, Vorschläge sind darin enthalten
  • Den Preis vereinbaren Sie selbst. Unser Mindestlohn-Grundsatz gilt nur für Anstellungen
  • Selbstständige bestätigen uns Gewerbe, eigene Rechnungen, Steuern und Versicherungen. Wir prüfen das nicht, lassen Sie sich die Gewerbeanmeldung zeigen
  • In der Anfrage bestätigen Sie gesondert den Hinweis zur Statusprüfung
Kein Ersatz für eine Anstellung. Wer bei Ihnen wie eine Aushilfe arbeitet, ist auch eine, egal was im Vertrag steht. Details regelt § 6a unserer AGB für Betriebe.
Selbstständige anfragen

Fragen

Häufige Fragen zu Selbstständigen

Ich bin selbstständig. Bekomme ich über euch auch Aufträge?

Ja, ab 18 Jahren und wenn du wirklich selbstständig arbeitest, also mit angemeldetem Gewerbe oder freiberuflich, zum Beispiel als Servicekraft, Koch oder Köchin. Im Profil wählst du „Selbstständig, auf Auftrag“, gibst freiwillig deinen Stundensatz an und ob du auch kurzfristig kannst. Den Vertrag schließt du direkt mit dem Betrieb und schreibst ihm deine Rechnung. Über uns läuft kein Geld, und für dich ist es kostenlos.

Was brauche ich als Selbstständige oder Selbstständiger?

Ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit. Du schreibst deine Rechnungen selbst, versteuerst deine Einnahmen selbst und kümmerst dich selbst um deine Versicherungen; eine Betriebshaftpflicht empfehlen wir. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht auch als Selbstständige oder Selbstständiger die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Hast du auf Dauer im Wesentlichen nur einen Auftraggeber und keine eigenen Angestellten, kannst du rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis kannst du im Portal unter „Unterlagen“ hochladen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Aushilfe und Selbstständigen?

Eine Aushilfe stellen Sie an, zum Beispiel als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung: Sie sind Arbeitgeber, geben Dienstplan und Weisungen vor und melden die Person an. Selbstständige übernehmen einen Auftrag eigenverantwortlich, mit eigenem Gewerbe, eigener Rechnung und eigenem Preis, ohne Arbeitsvertrag. Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern wie die Arbeit tatsächlich abläuft: Wer nach Ihrem Dienstplan wie Ihre Angestellten arbeitet, ist in der Regel beschäftigt, auch wenn er eine Rechnung schreibt. Gut passen etwa ein Mietkoch mit mehreren Auftraggebern, Event- und Cateringservice, ein Barkeeper für eine Veranstaltung oder die Vertretung eines Küchenchefs.

Spart sich der Betrieb mit Selbstständigen die Anmeldung?

Nur, wenn die Person wirklich selbstständig arbeitet. Dann gibt es keinen Arbeitsvertrag und keine Anmeldung, Sie bezahlen die Rechnung. Ist es in Wahrheit eine Beschäftigung, zum Beispiel eine normale Schicht im Service nach Ihrem Dienstplan, sind Sie Arbeitgeber mit allen Pflichten: Sozialversicherungsbeiträge auch nachträglich für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre) plus Säumniszuschläge, Sofortmeldung und Mindestlohn. Das Vorenthalten von Beiträgen ist strafbar (§ 266a StGB), und die Gastronomie wird auf Schwarzarbeit besonders geprüft. Im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) den Status. Für spontane Aushilfen ist der legale schnelle Weg die kurzfristige Beschäftigung: Die Anmeldung mit Sofortmeldung bei der Minijob-Zentrale dauert online wenige Minuten.

Freie Tage im Kalender?

Trag ein, wann du Zeit hast und ob du auch kurzfristig kannst. Wir melden uns, wenn ein Auftrag passt.

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