Version: AGB-B-2026-10-5 · gültig ab 4. Oktober 2026
Mateo Imöhl, Jobtresen, Ursulinenstr. 4a, 59955 Winterberg („wir“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für die Mitgliedschaft von Betrieben bei Jobtresen, für die Vermittlung von Aushilfen und Fachkräften an Mitglieder und für die Vermittlung von Aufträgen an Selbstständige (§ 6a) („Betrieb“, „Sie“).
- Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen tätig werden.
§ 2 Unsere Leistung: Vermittlung, keine Überlassung
- Wir sind private Arbeitsvermittler. Wir suchen zu Ihren Anfragen passende Kandidaten aus unserem Pool und schlagen sie Ihnen vor. Kandidaten sind Aushilfen (zum Beispiel Schüler ab 16 Jahren und Studierende), Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Gastgewerbe und Selbstständige ab 18 Jahren, die Aufträge annehmen (§ 6a).
- Ein Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Kandidaten zustande; für Aufträge an Selbstständige gilt § 6a. Wir sind nicht Arbeitgeber, zahlen keinen Lohn, haben gegenüber Kandidaten kein Weisungsrecht und überlassen keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
- Wir stellen bei Ausfällen keine Ersatzkräfte, springen nicht selbst ein und rechnen nicht nach Stunden ab.
- Grundlage unserer Vorauswahl sind die Angaben der Kandidaten und, soweit möglich, ein kurzes persönliches Gespräch. Unterlagen, die Kandidaten freigeben, leiten wir nach § 7 ungeprüft weiter. Die Prüfung der Eignung und die Einstellungsentscheidung liegen allein bei Ihnen.
- Wir schulden das Bemühen um passende Vorschläge, aber weder eine bestimmte Zahl von Vorschlägen noch einen Vermittlungserfolg.
§ 3 Mitgliedschaft und Vermittlungsauftrag
- Wir vermitteln nur an Mitglieder. Mitglied werden Sie, indem Sie im Anfrageformular oder in Ihrem Betriebskonto den Haken zu diesen AGB setzen und absenden; enthält das Formular eine Anfrage, beauftragen Sie uns zugleich mit der Vermittlung für diese Stelle.
- Die Mitgliedschaft kommt mit unserer Bestätigung per E-Mail oder der Anzeige im Betriebskonto zustande. Jede Anfrage bestätigen wir gesondert („Auftragsbestätigung“) mit Stelle, Zeitraum und der geltenden AGB-Version.
- Wir können Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn der angebotene Stundenlohn bei einer Anstellung unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 2) oder die Schichten mit dem Jugendarbeitsschutz nicht vereinbar sind.
- Sie können eine Anfrage jederzeit zurückziehen. Bereits erhaltene Kandidatendaten sind dann nach § 8 Abs. 3 zu löschen.
- Betriebskonto. Sie können ein kostenloses Konto anlegen, um Ihre Angaben, Anfragen und Ihre Mitgliedschaft zu verwalten. Die Anmeldung läuft über einen Link an Ihre E-Mail-Adresse; halten Sie den Zugang zu dieser Adresse geschützt. Ein Konto allein ist noch keine Mitgliedschaft. Ihre Angaben im Konto, insbesondere die Postleitzahl Ihres Betriebs, müssen zutreffen.
- Reichweite. Für jede Anfrage wählen Sie, ob wir im Umkreis um Ihre Postleitzahl suchen (5 bis 100 km) oder bundesweit. Bei bundesweiter Suche schlagen wir auch Kandidaten vor, die angegeben haben, für eine Stelle umzuziehen. Eine Unterkunft vermitteln wir nicht.
§ 4 Beitrag und Preisstufen
- Keine Vermittlungsgebühr. Für Vorschläge und Einstellungen berechnen wir nichts gesondert. Unsere Leistung ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
- Stufen nach Kandidaten im Umkreis. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der aktiven Kandidaten im Umkreis von 15 km um die Postleitzahl Ihres Betriebs („Kandidaten im Umkreis“). Aktiv sind Kandidaten mit vollständigem, nicht pausiertem Profil und gültiger Einwilligung zur Vermittlung. Gemessen wird die Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Postleitzahlgebiete. Es gelten folgende Stufen, jeweils netto pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt:
| Stufe | Kandidaten im Umkreis von 15 km | Beitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Start | unter 30 | 0 € |
| Wachstum | ab 30 | 29 € |
| Etabliert | ab 100 | 59 € |
| Groß | ab 250 | 99 € |
- Die aktuelle Zahl für jede Postleitzahl zeigen wir auf jobtresen.de/betriebe und in Ihrem Betriebskonto, auf volle Zehn abgerundet. Maßgeblich ist die Postleitzahl des Betriebs, für den Sie Personal suchen. Haben Sie mehrere Standorte, gilt jeder Standort mit eigener Postleitzahl als eigene Mitgliedschaft; die Stufe richtet sich nach der Postleitzahl, die Sie bei der Anfrage angeben.
- Gründungsmitglieder. Solange für Ihre Postleitzahl die Stufe „Start“ gilt, ist die Mitgliedschaft kostenlos. Wer Mitglied wird, während für seine Postleitzahl die Stufe „Start“ gilt, ist Gründungsmitglied und zahlt in allen späteren Stufen dauerhaft 50 % des jeweiligen Beitrags, solange die Mitgliedschaft ohne Unterbrechung besteht.
- Aus kostenlos wird nie automatisch kostenpflichtig. Erreichen die Kandidaten im Umkreis die nächste Stufe, teilen wir Ihnen das mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit, mit Datum und Beitrag. Eine kostenlose Mitgliedschaft setzt sich nur fort, wenn Sie die kostenpflichtige Stufe ausdrücklich buchen. Buchen Sie nicht, endet die Mitgliedschaft zu dem mitgeteilten Datum, ebenso laufende Vermittlungsaufträge.
- Stufenwechsel bei bezahlter Mitgliedschaft. Erreichen die Kandidaten im Umkreis die nächste Stufe, gilt deren Beitrag ab dem mitgeteilten Datum, frühestens sechs Wochen nach der Mitteilung. Bis zu diesem Datum können Sie zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Liegt die Zahl zu Beginn eines Abrechnungsmonats unter der Schwelle Ihrer Stufe, gilt für diesen Monat der niedrigere Beitrag. Zieht Ihr Betrieb um, gilt die Stufe der neuen Postleitzahl nach denselben Regeln.
- Für Kandidaten werden keine Gebühren erhoben. Wir nehmen auch keine Vergütung von Kandidaten an.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Zahlung
- Die kostenlose Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden.
- Die kostenpflichtige Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlichem Abrechnungszeitraum. Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, im Kundenportal oder per E-Mail. Wir können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
- Der Beitrag ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung läuft über unseren Zahlungsdienstleister Stripe; die verfügbaren Zahlarten sehen Sie beim Buchen. Rechnungen erhalten Sie per E-Mail als PDF; damit sind Sie einverstanden.
- Bei Zahlungsverzug dürfen wir die Vermittlung ruhen lassen, bis der offene Betrag bezahlt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn Sie gegen § 6 Abs. 2 bis 5 oder § 8 verstoßen.
- Bereits gezahlte Beiträge werden bei Kündigung nicht anteilig erstattet, es sei denn, wir kündigen ohne Ihr Verschulden vor Ablauf des bezahlten Monats.
§ 6 Ihre Pflichten
- Ihre Angaben zur Stelle (Tätigkeit, Anstellungsart, Zeitraum, Tageszeit oder Schichtbeginn und -ende, bei Anstellungen der Stundenlohn) müssen zutreffen. Geben Sie keine genauen Uhrzeiten an, kreuzen Sie an, ob Schichten nach 22 Uhr enden können. Ändern sie sich, teilen Sie uns das vor der Einstellung mit.
- Bei Anstellungen zahlen Sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn in der jeweils geltenden Höhe, nach unserem Grundsatz auch an Minderjährige, für die er gesetzlich nicht gilt. Für Einsätze ab dem 1. Januar 2027 ist das der dann geltende Mindestlohn von 14,60 € brutto je Stunde.
- Als Arbeitgeber sind allein Sie verantwortlich für Arbeitsvertrag, Nachweis der Arbeitsbedingungen (Nachweisgesetz), Anmeldung zur Sozialversicherung bzw. Minijob-Zentrale, im Gastgewerbe die Sofortmeldung (§ 28a Abs. 4 SGB IV), die Belehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz und deren Dokumentation, Arbeitszeitaufzeichnung, Lohnzahlung und die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften.
- Minderjährige Kandidaten (16 und 17 Jahre), die wir nur für Anstellungen vorschlagen: Sie halten das Jugendarbeitsschutzgesetz ein, insbesondere die Höchstarbeitszeit (8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich), Ruhepausen, Arbeitsende spätestens 22 Uhr in Gaststätten und die Regeln zu Wochenend- und Feiertagsarbeit. Den Arbeitsvertrag mit Minderjährigen schließen Sie mit Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Die ärztliche Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG) holen Sie ein, sofern keine Ausnahme greift. Schichten, die nach 22 Uhr enden, schlagen wir nur volljährigen Kandidaten vor; Sie setzen minderjährige Kandidaten auch später nicht in solchen Schichten ein.
- Ihre Anfragen und Auswahlentscheidungen sind diskriminierungsfrei im Sinne des AGG. Wir berücksichtigen keine Vorgaben zu Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Identität oder Alter, soweit das Alter nicht gesetzlich (Jugendarbeitsschutz) erheblich ist.
- Teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach einem Vorschlag mit, ob Sie den Kandidaten einstellen (bei Selbstständigen: beauftragen) oder nicht, und bestätigen Sie eine Einstellung oder Beauftragung über den Link in unserer Vorschlags-E-Mail. Wir brauchen das für unsere Vermittlungsunterlagen und damit wir den Kandidaten nicht für andere Stellen im selben Zeitraum vorschlagen.
§ 6a Selbstständige (Aufträge)
- Was wir vermitteln. Auf Wunsch schlagen wir Ihnen auch Selbstständige vor, zum Beispiel selbstständige Servicekräfte, Köche oder Barkeeper, die einen einzelnen Auftrag als Dienst- oder Werkvertrag übernehmen. Das ist keine Arbeitsvermittlung im Sinne von § 35 SGB III. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend, soweit dieser Paragraf nichts anderes regelt.
- Vertrag und Rechnung direkt. Der Vertrag über den Auftrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Selbstständigen zustande. Er stellt Ihnen seine Leistung selbst in Rechnung, und Sie bezahlen ihn direkt. Wir nehmen für geleistete Stunden kein Geld an, zahlen keins aus, stellen keine Rechnungen für Selbstständige und haben ihnen gegenüber kein Weisungsrecht. Preis und Bedingungen vereinbaren Sie mit dem Selbstständigen; ein Budget, das Sie in der Anfrage nennen, nutzen wir nur für die Suche.
- Statusprüfung liegt bei Ihnen. Ob jemand bei Ihnen selbstständig tätig ist oder in Wahrheit beschäftigt, entscheidet nicht der Vertrag, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Anzeichen für eine Beschäftigung sind insbesondere Weisungen zu Zeit, Ort und Art der Arbeit, die Eingliederung in Ihre Arbeitsorganisation (zum Beispiel Arbeit nach Ihrem Dienstplan wie Ihre Angestellten) und das Fehlen eines eigenen unternehmerischen Risikos. Diese Prüfung ist allein Ihre Aufgabe. Bei Zweifeln empfehlen wir das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV). Den Hinweis zur Statusprüfung bestätigen Sie im Anfrageformular gesondert.
- Wenn es in Wahrheit eine Beschäftigung ist. Dann sind Sie Arbeitgeber mit allen Pflichten nach § 6 Abs. 1 bis 4, insbesondere Sozialversicherungsbeiträge (auch nachträglich, in der Regel für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz für bis zu 30 Jahre, zuzüglich Säumniszuschlägen), Sofortmeldung und Mindestlohn. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist strafbar (§ 266a StGB). Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz besonders im Blick hat (§ 2a SchwarzArbG).
- Wofür Aufträge passen. Gut geeignet sind Aufträge, die ein Selbstständiger eigenverantwortlich erledigt, etwa ein Mietkoch oder Springerkoch mit eigenem Gewerbe und mehreren Auftraggebern, ein Event- oder Cateringservice, ein Barkeeper für eine Veranstaltung oder die Vertretung eines Küchenchefs. Für eine gewöhnliche Schicht im Service nach Ihrem Dienstplan ist in der Regel eine Anstellung der richtige Weg; kurzfristig geht das als kurzfristige Beschäftigung mit Sofortmeldung bei der Minijob-Zentrale.
- Angaben der Selbstständigen. Selbstständige erklären uns bei der Anmeldung, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind, ein Gewerbe angemeldet haben oder freiberuflich tätig sind, eigene Rechnungen stellen, ihre Einnahmen selbst versteuern, sich selbst um ihre Versicherungen kümmern, Aufträge ablehnen können und ihren Preis selbst festlegen. Wir prüfen diese Angaben nicht. Lassen Sie sich bei Bedarf Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis zeigen. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht auch als Selbstständiger die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.
- Mindestlohn und Kosten. § 6 Abs. 2 gilt für Aufträge nicht; den Preis vereinbaren Sie mit dem Selbstständigen. Für die Vermittlung von Aufträgen berechnen wir nichts gesondert, sie ist im Mitgliedsbeitrag nach § 4 enthalten. Für Selbstständige ist Jobtresen kostenlos.
- Haftung. Für die Leistung des Selbstständigen, ihre Qualität, Ausfälle und Schäden, die er verursacht, haften wir nicht; § 9 Abs. 4 gilt entsprechend. Ansprüche aus dem Auftrag bestehen nur zwischen Ihnen und dem Selbstständigen.
§ 7 Unterlagen der Kandidaten
- Kandidaten können für einen Vorschlag Unterlagen freigeben, zum Beispiel Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Ausbildungsnachweise, bei Selbstständigen Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis, oder die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz („Gesundheitszeugnis“). Sie erhalten sie über einen persönlichen Link, der nur begrenzte Zeit gültig ist.
- Wir leiten Unterlagen so weiter, wie die Kandidaten sie hochladen. Wir prüfen weder Echtheit noch Vollständigkeit noch Gültigkeit. Lassen Sie sich die Originale vor Arbeitsbeginn vorlegen.
- Das Gesundheitszeugnis ersetzt nicht Ihre Pflichten als Arbeitgeber: Die Bescheinigung ist bei Arbeitsbeginn im Original zu prüfen; bei erstmaliger Tätigkeit darf sie nicht älter als drei Monate sein. Die Belehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG führen Sie selbst durch.
- Unterlagen können Angaben zur Gesundheit enthalten (Art. 9 DSGVO). Sie behandeln sie vertraulich, speichern nur, was Sie für die Einstellungsentscheidung brauchen, und schützen sie vor dem Zugriff Unbefugter.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Mit dem Vorschlag erhalten Sie personenbezogene Daten des Kandidaten. Sie werden insoweit selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
- Sie verwenden die Daten und Unterlagen nur, um über die Einstellung für die angefragte Stelle oder die Vergabe des angefragten Auftrags zu entscheiden und den Kandidaten dazu zu kontaktieren (§ 298 Abs. 1 SGB III; für Aufträge vereinbaren wir dasselbe). Eine Nutzung für Werbung oder andere Zwecke und eine Weitergabe an Dritte sind untersagt.
- Stellen Sie den Kandidaten nicht ein, löschen Sie seine Daten und Unterlagen spätestens sechs Monate nach dem Vorschlag. Stellen Sie ihn ein, gelten Ihre eigenen Aufbewahrungspflichten als Arbeitgeber.
- Beide Parteien behandeln die Inhalte dieses Vertrags vertraulich.
§ 9 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen) haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Kandidaten, auch Selbstständige, sind weder bei uns beschäftigt noch unsere Erfüllungsgehilfen. Für ihr Verhalten, ihre Angaben und Unterlagen, ihre Arbeitsleistung und für Schäden, die sie bei Ihnen verursachen, haften wir nicht. Das gilt nicht, soweit uns selbst ein Verschulden nach Abs. 1 oder 2 trifft.
- Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Änderungen dieser AGB
- Für jede Anfrage gilt die AGB-Version, die in der Auftragsbestätigung genannt ist.
- Änderungen dieser AGB für die laufende Mitgliedschaft teilen wir Ihnen mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mit. Widersprechen Sie nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widersprechen Sie, können beide Seiten die Mitgliedschaft zum Inkrafttreten kündigen.
- Beiträge ändern sich ausschließlich nach § 4.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Sitz. Wir dürfen auch am Sitz des Betriebs klagen.
- Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine Bestätigung per Klick auf einen persönlichen Link in unseren E-Mails steht der Textform gleich.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.