Version: NB-K-2026-10-3 · Stand 4. Oktober 2026
Mateo Imöhl, Jobtresen, Ursulinenstr. 4a, 59955 Winterberg („wir“)
Das Wichtigste vorab
- Für dich ist alles kostenlos. Wir verlangen und nehmen kein Geld von dir, auch nicht nach einer Einstellung.
- Wir sind kein Arbeitgeber. Wenn es klappt, schließt du deinen Arbeitsvertrag direkt mit dem Betrieb.
- Du entscheidest bei jedem Job selbst, ob wir dich vorschlagen dürfen. Absagen ist immer in Ordnung.
- Du darfst dir jederzeit auch anderswo einen Job suchen.
- Unterlagen wie Lebenslauf oder Gesundheitszeugnis sind freiwillig. Ein Betrieb sieht sie nur, wenn du sie für seinen Job freigibst.
- Bist du ab 18 und selbstständig, kannst du auch Aufträge bekommen. Dann gilt zusätzlich Abschnitt 6.
1. Worum es geht
- Wir vermitteln Saison- und Aushilfsjobs in Gastronomie und Hotellerie, für gelernte Fachkräfte auch Stellen in Teilzeit, für die ganze Saison oder unbefristet, und für Selbstständige einzelne Aufträge. Dafür legst du im Portal ein Profil an und trägst ein, wann du Zeit hast und was für eine Stelle du suchst.
- Passt eine Anfrage eines Betriebs zu dir, fragen wir dich im Portal und per E-Mail, ob wir dich vorschlagen dürfen. Erst wenn du zustimmst, bekommt der Betrieb deine Daten.
- Ob du eingestellt wirst, entscheidet der Betrieb. Wir können dir keinen Job garantieren.
2. Wer mitmachen kann
- Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und in Deutschland leben oder arbeiten dürfen. Für Aufträge als Selbstständige oder Selbstständiger musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wenn du unter 18 bist, schlagen wir dir nur Jobs vor, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für dich erlaubt sind. Insbesondere: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, Schluss spätestens um 22 Uhr. Wir vermitteln nur Jobs mit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn, auch wenn du noch nicht 18 bist.
- Unter 18 brauchst du für den Arbeitsvertrag beim Betrieb die Zustimmung deiner Eltern. Darum kümmert sich der Betrieb. Du kannst im Portal freiwillig eine E-Mail-Adresse eines Elternteils angeben, dann informieren wir deine Eltern über deine Anmeldung.
3. Deine Angaben
- Bitte mach alle Angaben wahrheitsgemäß, vor allem dein Geburtsdatum. Davon hängt ab, welche Jobs wir dir vorschlagen dürfen.
- Halte deine Verfügbarkeit aktuell. Wenn sich etwas ändert, pass es im Portal an oder pausiere dein Profil.
- Gib im Profil nichts an, was ein Betrieb nicht sehen soll, und keine Daten anderer Personen.
- Wenn du angibst, eine Ausbildung abgeschlossen zu haben, muss das stimmen. Der Betrieb kann den Nachweis verlangen. Das gilt genauso für deine Erklärung als Selbstständige oder Selbstständiger (Abschnitt 6).
4. Unterlagen
- Du kannst im Portal freiwillig Unterlagen hochladen: Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Ausbildungsnachweise, als Selbstständige oder Selbstständiger deine Gewerbeanmeldung und deinen Versicherungsnachweis, und die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis). Dafür fragen wir dich vorher nach deiner Einwilligung.
- Lade nur deine eigenen, echten und unveränderten Unterlagen hoch, als PDF, JPG oder PNG bis 5 MB, höchstens 10 Dateien. Schwärze in Zeugnissen gern, was ein Betrieb nicht wissen muss.
- Bei jedem Jobvorschlag entscheidest du, welche Unterlagen der Betrieb bekommt. Ohne dein Häkchen bekommt er keine.
- Wir prüfen die Unterlagen nicht auf Echtheit. Der Betrieb darf die Originale sehen wollen; das Gesundheitszeugnis zeigst du ihm am ersten Arbeitstag im Original.
- Du kannst jede Unterlage jederzeit löschen. Für den Betrieb ist sie dann auch nicht mehr abrufbar; was er schon heruntergeladen hat, muss er nach unseren AGB löschen, wenn er dich nicht einstellt.
5. Vorschläge und Einstellung
- Für jeden Job fragen wir dich einzeln. Du kannst zustimmen oder ablehnen; eine Ablehnung hat keine Nachteile. Nach drei Ablehnungen hintereinander fragen wir nach, ob du dein Profil pausieren möchtest.
- Wenn du zugestimmt hast, nimmt der Betrieb direkt Kontakt mit dir auf. Alles Weitere (Probetag, Vertrag, Dienstplan, Lohn) klärst du mit dem Betrieb.
- Bitte sag dem Betrieb und uns rechtzeitig Bescheid, wenn du nach einer Zusage doch nicht kannst. Wer zweimal ohne Absage nicht erscheint, den können wir von weiteren Vorschlägen ausschließen.
- Wenn du bei einem Betrieb angefangen hast, gib uns bitte im Portal kurz Bescheid. Wir fragen dich sonst nach etwa zwei Wochen danach.
- Lies deinen Arbeitsvertrag, bevor du unterschreibst. Bei Fragen zum Vertrag sind der Betrieb, deine Eltern oder die Arbeitsagentur die richtigen Ansprechpartner. Rechtsberatung können wir nicht geben.
6. Selbstständige auf Auftrag
- Wenn du selbstständig arbeitest, zum Beispiel als Servicekraft, Koch oder Köchin mit eigenem Gewerbe, kannst du im Profil „Selbstständig, auf Auftrag“ wählen. Das geht ab 18 Jahren.
- Dafür bestätigst du uns im Profil: Du hast ein Gewerbe angemeldet oder arbeitest freiberuflich, stellst deine Rechnungen selbst, versteuerst deine Einnahmen selbst, kümmerst dich selbst um deine Versicherungen, kannst Aufträge ablehnen und legst deinen Preis selbst fest. Diese Erklärung speichern wir mit Version und Zeitpunkt. Wir prüfen sie nicht; sie muss stimmen.
- Den Vertrag über einen Auftrag schließt du direkt mit dem Betrieb. Du schreibst ihm deine Rechnung, und er bezahlt dich direkt. Über uns läuft kein Geld, und wir sind nicht dein Auftraggeber.
- Deinen Stundensatz kannst du im Profil angeben. Er ist freiwillig, geht mit einem Vorschlag an den Betrieb und gilt nur, wenn du ihn mit dem Betrieb so vereinbarst. Ob du auch kurzfristig buchbar bist, entscheidest du selbst.
- Bitte achte selbst darauf, dass du wirklich selbstständig arbeitest. Arbeitest du beim Betrieb nach dessen Dienstplan und Weisungen wie die Angestellten, ohne eigenes unternehmerisches Risiko, kann das als Scheinselbstständigkeit gelten. Dann bist du in Wahrheit beim Betrieb beschäftigt. Im Zweifel kannst du mit dem Betrieb ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
- Hast du auf Dauer im Wesentlichen nur einen Auftraggeber und keine eigenen Angestellten, kannst du als Selbstständige oder Selbstständiger rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Wenn du mit Lebensmitteln arbeitest, brauchst du die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch als Selbstständige oder Selbstständiger. Eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlen wir.
- Für dich ist das kostenlos. Wir nehmen keine Provision von deinem Honorar.
7. Kosten
Die Nutzung ist für dich kostenlos, auch als Fachkraft, auch bei einer Festanstellung und auch als Selbstständige oder Selbstständiger. Unsere Arbeit bezahlen ausschließlich die Betriebe mit ihrer Mitgliedschaft.
8. Profil pausieren, beenden, löschen
- Du kannst dein Profil jederzeit im Portal pausieren oder löschen. Damit endet diese Vereinbarung.
- Wir können die Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen beenden, zum Beispiel wenn wir die Vermittlung in deiner Region einstellen. Bei falschen Angaben, Missbrauch oder wiederholtem Nichterscheinen dürfen wir dein Profil sofort sperren.
- Was mit deinen Daten passiert, steht in unserer Datenschutzerklärung.
9. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Pflicht verletzen, auf die du dich verlassen darfst, und dann nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für das Verhalten der Betriebe, für deren Angaben zu Lohn und Arbeitszeiten und für Ansprüche aus deinem Arbeitsverhältnis oder Auftrag sind die Betriebe verantwortlich. Hält sich ein Betrieb nicht an Absprachen oder Gesetze, sag uns bitte Bescheid. Wir schlagen ihm dann niemanden mehr vor.
10. Änderungen
Wenn wir diese Bedingungen ändern, informieren wir dich mindestens zwei Wochen vorher per E-Mail. Du kannst dann widersprechen und dein Profil löschen. Änderungen, die dich schlechter stellen, gelten nur, wenn du ihnen im Portal zustimmst.
11. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Wenn du Verbraucher bist, behältst du den Schutz der zwingenden Vorschriften des Staates, in dem du lebst.