Leitfaden
Freelancer in der Gastronomie werden
Schritt für Schritt vom ersten Gedanken bis zum ersten Auftrag: Gewerbe, Finanzamt, Kleinunternehmerregelung, Versicherung und Rechnung. Auch für dich, wenn du gerade 18 geworden bist.
- Ab wann
- ab 18
- auch neben Schule oder Studium
- Kosten zum Start
- ab ca. 15 €
- für die Gewerbeanmeldung
- Umsatzsteuer
- keine
- als Kleinunternehmer bis 25.000 € Umsatz
- Dauer
- ein Nachmittag
- Gewerbe und Finanzamt online
Warum
Was dir die Selbstständigkeit bringt
- Dein Preis. Du legst deinen Stundensatz selbst fest. Erfahrene Mietköche und Barkeeper verlangen oft deutlich mehr als den Mindestlohn, davon zahlst du aber auch Steuern, Versicherung und Vorsorge.
- Deine Zeit. Du nimmst nur die Aufträge an, die zu dir passen, und sagst Nein, wenn du nicht kannst.
- Viele Betriebe. Skihütte im Winter, Hochzeiten im Sommer, Catering dazwischen. Du sammelst Erfahrung und Kontakte.
- Wenig Papierkram. Als Kleinunternehmer schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und musst seit 2024 in der Regel keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben.
Mit 18 starten
Ab 18 darfst du ohne Zustimmung der Eltern ein Gewerbe anmelden. Du kannst es nebenbei führen, neben Schule, Ausbildung oder Studium. Wenn du noch zur Schule gehst oder studierst, bleibt dein Gewinn oft unter dem Grundfreibetrag, dann zahlst du darauf keine Einkommensteuer.
Bist du angestellt, sag deinem Arbeitgeber Bescheid: Ein Nebengewerbe ist meist erlaubt, darf ihm aber keine Konkurrenz machen. Bekommst du BAföG, Bürgergeld oder Waisenrente, zählen deine Einnahmen dort mit.
Schritt für Schritt
So wirst du Freelancer
- 1
Prüfen, ob deine Arbeit selbstständig passt
Selbstständig bist du, wenn du frei arbeitest: eigener Preis, mehrere Auftraggeber, du kannst Aufträge ablehnen und bestimmst selbst, wie du die Arbeit erledigst. Gut passen Mietkoch, Events, Catering und Bar. Eine normale Schicht im Restaurant nach Dienstplan ist dagegen fast immer eine Anstellung.
- 2
Gewerbe anmelden
Beim Gewerbeamt deiner Stadt, meist online. Das kostet je nach Ort etwa 15 bis 65 €. Als Tätigkeit zum Beispiel „Mietkoch“ oder „Servicedienstleistungen für Gastronomie und Veranstaltungen“. Das geht auch nebenbei, neben Schule, Ausbildung, Studium oder Job.
- 3
Beim Finanzamt melden
Innerhalb eines Monats füllst du über ELSTER (elster.de) den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. Dort kreuzt du die Kleinunternehmerregelung an und bekommst deine Steuernummer.
- 4
Krankenversicherung klären
Frag deine Krankenkasse, ob du familienversichert bleiben kannst. Das geht, solange die Selbstständigkeit nicht dein Hauptberuf ist und dein Gewinn unter der Einkommensgrenze bleibt. Sonst versicherst du dich freiwillig selbst.
- 5
Gesundheitszeugnis und Versicherung
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt. Eine Betriebshaftpflicht kostet oft unter 100 € im Jahr und schützt dich, wenn mal etwas kaputtgeht.
- 6
Rechnungsvorlage anlegen
Name und Anschrift von dir und dem Betrieb, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistung und Zeitraum, Betrag. Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, mit dem Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- 7
Profil bei Jobtresen anlegen
Kostenlos, mit Stundensatz, Umkreis und ob du auch kurzfristig kannst. Gewerbeschein, Gesundheitszeugnis und Versicherung lädst du hoch, dann sehen Betriebe sofort, dass alles passt.
Steuern
Kleinunternehmerregelung und Steuervorteile
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und bleibt er im laufenden Jahr unter 100.000 €, berechnest du keine Umsatzsteuer. Im ersten Jahr gilt: höchstens 25.000 €. Dein Preis bleibt dadurch für den Betrieb einfach, und du sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Grundfreibetrag. Auf die ersten 12.348 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026 zahlst du keine Einkommensteuer. Ausgaben für deine Arbeit, etwa Messer, Kleidung, Fahrten oder die Versicherung, ziehst du vorher ab.
Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Die IHK-Mitgliedschaft ist Pflicht, bleibt aber bis 5.200 € Gewinn beitragsfrei.
Nachteil: Als Kleinunternehmer kannst du dir die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen nicht zurückholen. Wenn du viel Ausrüstung kaufst, lohnt sich ein Gespräch mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Beispiel, nur zur Orientierung
Schülerin, 18, macht Events am Wochenende
- Einnahmen im Jahr
- 9.000 €
- Ausgaben (Fahrten, Kleidung, Versicherung)
- − 1.200 €
- Gewinn
- 7.800 €
- Umsatzsteuer
- 0 € (Kleinunternehmerin)
- Einkommensteuer
- 0 € (unter 12.348 €)
- Gewerbesteuer
- 0 € (unter 24.500 €)
Gilt, wenn sie keine weiteren Einkünfte hat. Eine Einkommensteuererklärung muss sie mit Gewinn aus Gewerbe trotzdem abgeben.
Ehrlich gesagt
Worauf du achten musst
- Scheinselbstständigkeit. Arbeitest du beim Betrieb nach Dienstplan und Weisung wie die Angestellten, bist du in der Regel angestellt, egal was auf der Rechnung steht. Dann muss der Betrieb dich anmelden und Beiträge nachzahlen. Die Gastronomie wird vom Zoll besonders oft geprüft.
- Ein Auftraggeber reicht nicht. Arbeitest du auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Betrieb und hast keine eigenen Angestellten, kannst du rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).
- Kein Netz. Kein bezahlter Urlaub, kein Lohn bei Krankheit, Vorsorge regelst du selbst. Leg einen Teil jeder Rechnung zur Seite.
- Steuererklärung. Mit Gewerbe gibst du jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab.
Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026. Zahlen: § 19 UStG, § 32a EStG, § 11 GewStG, § 3 IHKG. Bei Fragen hilft dein Finanzamt, eine Steuerberatung oder die Gründungsberatung deiner IHK.
Fragen
Häufige Fragen
Kann ich mit 18 schon ein Gewerbe anmelden?
Ja. Ab 18 bist du voll geschäftsfähig und kannst ohne Zustimmung der Eltern ein Gewerbe anmelden, auch neben Schule, Ausbildung oder Studium.
Bin ich als Kleinunternehmer automatisch steuerfrei?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer zahlst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €).
Was passiert, wenn ich mehr als 25.000 € Umsatz mache?
Im laufenden Jahr bleibst du Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 € bleibst. Ab dem nächsten Jahr berechnest du dann Umsatzsteuer. Im ersten Jahr endet die Regelung sofort, wenn du 25.000 € überschreitest.
Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Köche, Servicekräfte und Barkeeper sind in der Regel Gewerbetreibende und brauchen eine Gewerbeanmeldung. Freiberuflich sind nur bestimmte Berufe, etwa unterrichtende Tätigkeiten wie Kochkurse.
Kostet mich Jobtresen etwas?
Nein. Für Selbstständige ist es kostenlos, und wir nehmen keine Provision von deinem Honorar.
Gewerbe da? Dann los.
Trag ein, was du machst, was du kostest und wann du kannst. Betriebe in deiner Nähe suchen genau dich, oft kurzfristig.