Häufige Fragen
Antworten auf einen Blick
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Wie funktioniert das für mich als Kandidat?
Du legst ein kostenloses Profil an und trägst ein, in welchen Wochen und zu welcher Tageszeit du Zeit hast und wie weit du fahren würdest. Wenn ein Betrieb in deinem Umkreis jemanden sucht, der passt, fragen wir dich zuerst, ob du vorgeschlagen werden möchtest. Erst wenn du zustimmst, bekommt der Betrieb deine Kontaktdaten. Angestellt wirst du direkt beim Betrieb.
Wie melde ich mich an? Brauche ich ein Passwort?
Nein. Du gibst deine E-Mail-Adresse ein und bekommst einen Anmeldelink. Ein Klick darauf, und du bist drin. Das Profil dauert etwa drei Minuten und klappt gut am Handy.
Brauche ich einen Lebenslauf oder Zeugnisse?
Für Aushilfsjobs nicht. Wir fragen nur das Nötigste ab: Name, Geburtsdatum, Wohnort, ob du mobil bist, und ob du schon Erfahrung in der Gastro hast. Wenn du möchtest, kannst du im Portal unter „Unterlagen“ Lebenslauf, Arbeitszeugnisse oder dein Gesundheitszeugnis hochladen. Ein Betrieb sieht sie nur, wenn du sie bei einem Jobvorschlag freigibst.
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?
Wer in der Gastronomie mit Lebensmitteln arbeitet, braucht die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. Du bekommst sie beim Gesundheitsamt, oft auch online, meist für 20 bis 40 €. Für den allerersten Job darf die Bescheinigung bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein. Du kannst sie im Portal hochladen und bei einem Vorschlag mitschicken. Das Original zeigst du dem Betrieb am ersten Tag.
Vermittelt ihr auch gelernte Fachkräfte?
Ja. Unser Schwerpunkt sind Aushilfen und Minijobs, aber Köche, Restaurant- und Hotelfachleute mit abgeschlossener Ausbildung sind genauso willkommen. Im Profil gibst du deinen Beruf an und ob du Teilzeit, eine Saisonstelle oder eine feste Stelle suchst. Auch für Fachkräfte ist alles kostenlos.
Ich bin selbstständig. Bekomme ich über euch auch Aufträge?
Ja, ab 18 Jahren und wenn du wirklich selbstständig arbeitest, also mit angemeldetem Gewerbe oder freiberuflich, zum Beispiel als Servicekraft, Koch oder Köchin. Im Profil wählst du „Selbstständig, auf Auftrag“, gibst freiwillig deinen Stundensatz an und ob du auch kurzfristig kannst. Den Vertrag schließt du direkt mit dem Betrieb und schreibst ihm deine Rechnung. Über uns läuft kein Geld, und für dich ist es kostenlos.
Was brauche ich als Selbstständige oder Selbstständiger?
Ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit. Du schreibst deine Rechnungen selbst, versteuerst deine Einnahmen selbst und kümmerst dich selbst um deine Versicherungen; eine Betriebshaftpflicht empfehlen wir. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht auch als Selbstständige oder Selbstständiger die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Hast du auf Dauer im Wesentlichen nur einen Auftraggeber und keine eigenen Angestellten, kannst du rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis kannst du im Portal unter „Unterlagen“ hochladen.
Bekomme ich sicher einen Job?
Eine Garantie können wir nicht geben. Wir schlagen dich passenden Betrieben vor, die Entscheidung trifft der Betrieb. Je genauer und aktueller deine Verfügbarkeiten sind, desto besser sind deine Chancen.
Kann ich mein Profil pausieren oder löschen?
Ja, jederzeit selbst im Portal unter Einstellungen. Pausiert bekommst du keine Vorschläge. Gelöscht ist gelöscht: Deine Daten werden dann entfernt.
Kostet mich das etwas?
Nein. Für Kandidaten ist alles kostenlos, jetzt und später. Unsere Arbeit bezahlen ausschließlich die Betriebe über ihre Mitgliedschaft.
Wie viel verdiene ich?
Den Lohn zahlt der Betrieb, nicht wir. Wir nehmen nur Anfragen an, die mindestens den allgemeinen Mindestlohn zahlen (13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €). Das gilt bei uns auch für Jugendliche unter 18, obwohl das Gesetz dort weniger erlauben würde.
Ab welchem Alter kann ich mitmachen?
Ab 16 Jahren. Mit 16 und 17 meldest du dich selbst an, eine Bestätigung deiner Eltern brauchen wir nicht. Für dich gelten aber die Regeln des Jugendarbeitsschutzes, zum Beispiel Schichtende spätestens um 22 Uhr. Jüngere können wir leider nicht vermitteln.
Wie lange dürfen Jugendliche arbeiten?
Unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, an höchstens 5 Tagen. Ab 16 ist in der Gastronomie Arbeit bis 22 Uhr erlaubt. Schichten, die später enden, schlagen wir Minderjährigen gar nicht erst vor. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Arbeitgeber.
Was müssen Eltern tun?
Für das Profil nichts: Wir vermitteln erst ab 16, und in dem Alter melden sich Jugendliche selbst an. Den Arbeitsvertrag mit dem Betrieb unterschreiben bei Minderjährigen die Eltern mit. Eine eigene Seite für Eltern gibt es unter „Für Eltern“.
Wer sieht meine Daten?
Nur wir. Ein Betrieb bekommt deine Kontaktdaten erst, wenn du einem konkreten Vorschlag zugestimmt hast, und das wird protokolliert. Hochgeladene Unterlagen gehen nur mit, wenn du sie bei diesem Vorschlag ankreuzt.
Wo werden meine Daten gespeichert und wie lange?
Auf Servern in der EU (Frankfurt). Wir speichern keine Ausweiskopien, Sozialversicherungs- oder Bankdaten. Vor jeder Saison fragen wir nach, ob du wieder dabei bist. Wer nicht antwortet, wird inaktiv; nach längerer Inaktivität löschen wir das Profil. Die genauen Fristen stehen in der Datenschutzerklärung.
Wie läuft eine Anfrage für Betriebe ab?
Sie legen ein Betriebskonto an oder nutzen das Formular ohne Konto. In der Anfrage stehen Aushilfe, Fachkraft oder Selbstständige, Zeitraum, Tageszeit (genaue Schichtzeiten sind freiwillig), Tätigkeit, Anzahl und Stundenlohn (bei Selbstständigen freiwillig ein Budget netto), außerdem ob wir im Umkreis um Ihre PLZ oder bundesweit suchen sollen. Bundesweit erreichen Sie auch Kandidaten, die für eine Stelle umziehen würden. Wir suchen passende Kandidaten, fragen deren Zustimmung ein und schlagen sie Ihnen persönlich vor. Sie entscheiden und stellen direkt bei sich ein.
Was kostet die Vermittlung für Betriebe?
Betriebe werden Mitglied und zahlen keine Gebühr pro Einstellung. Der Monatsbeitrag richtet sich danach, wie viele Kandidaten im Umkreis von 15 km um die PLZ des Betriebs aktiv sind: unter 30 Kandidaten 0 €, ab 30 Kandidaten 29 €, ab 100 Kandidaten 59 €, ab 250 Kandidaten 99 € netto im Monat. Auf jobtresen.de/betriebe sehen Sie nach Eingabe Ihrer PLZ, was für Sie gilt. Eine höhere Stufe kündigen wir 6 Wochen vorher an, kostenpflichtig wird es nur, wenn Sie selbst buchen, und die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar. Wer beitritt, solange es für ihn kostenlos ist, zahlt dauerhaft 50 % weniger. Eine Garantie auf eine Einstellung gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen einer Aushilfe und Selbstständigen?
Eine Aushilfe stellen Sie an, zum Beispiel als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung: Sie sind Arbeitgeber, geben Dienstplan und Weisungen vor und melden die Person an. Selbstständige übernehmen einen Auftrag eigenverantwortlich, mit eigenem Gewerbe, eigener Rechnung und eigenem Preis, ohne Arbeitsvertrag. Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern wie die Arbeit tatsächlich abläuft: Wer nach Ihrem Dienstplan wie Ihre Angestellten arbeitet, ist in der Regel beschäftigt, auch wenn er eine Rechnung schreibt. Gut passen etwa ein Mietkoch mit mehreren Auftraggebern, Event- und Cateringservice, ein Barkeeper für eine Veranstaltung oder die Vertretung eines Küchenchefs.
Spart sich der Betrieb mit Selbstständigen die Anmeldung?
Nur, wenn die Person wirklich selbstständig arbeitet. Dann gibt es keinen Arbeitsvertrag und keine Anmeldung, Sie bezahlen die Rechnung. Ist es in Wahrheit eine Beschäftigung, zum Beispiel eine normale Schicht im Service nach Ihrem Dienstplan, sind Sie Arbeitgeber mit allen Pflichten: Sozialversicherungsbeiträge auch nachträglich für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre) plus Säumniszuschläge, Sofortmeldung und Mindestlohn. Das Vorenthalten von Beiträgen ist strafbar (§ 266a StGB), und die Gastronomie wird auf Schwarzarbeit besonders geprüft. Im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) den Status. Für spontane Aushilfen ist der legale schnelle Weg die kurzfristige Beschäftigung: Die Anmeldung mit Sofortmeldung bei der Minijob-Zentrale dauert online wenige Minuten.
Sind die Aushilfen bei Ihnen angestellt?
Nein. Wir vermitteln nur. Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen Ihnen und dem Kandidaten; Dienstplan, Lohn und Weisungen liegen bei Ihnen. Wir sind keine Zeitarbeitsfirma und springen bei Ausfällen nicht selbst ein.