Für selbstständige Köche

Mietkoch: Aufträge in Küchen in deiner Nähe

Du kochst mit eigenem Gewerbe und suchst Aufträge? Trag ein, wo und wann du verfügbar bist und was du kostest. Wir fragen dich, wenn ein Betrieb einen Koch auf Zeit sucht.

Kosten für dich
0 €
keine Provision vom Honorar
Bezahlung
direkt
deine Rechnung an den Betrieb
Kurzfristig
wenn du willst
auch am selben oder nächsten Tag
Voraussetzung
ab 18
mit Gewerbe oder freiberuflich
Einsatzgebiet
bundesweit
in deinem Umkreis oder weiter weg

Worum es geht

Viele Küchen kommen in Saisonspitzen, bei Ausfällen oder für einzelne Veranstaltungen an ihre Grenzen. Genau dann ist ein Mietkoch gefragt: jemand, der eine Küche schnell übernimmt, sauber arbeitet und danach wieder weiterzieht.

Bei Jobtresen legst du einmal dein Profil an, mit Stundensatz, Umkreis und ob du auch kurzfristig kannst. Fragt ein Betrieb an, fragen wir zuerst dich. Erst nach deinem Ja bekommt der Betrieb deine Kontaktdaten. Den Preis vereinbart ihr direkt, deine Rechnung geht direkt an den Betrieb, und wir nehmen keine Provision.

Typische Aufträge

  • Küchenvertretung

    Der Küchenchef fällt aus oder ist im Urlaub, du übernimmst für einen festen Zeitraum.

  • Saisonspitzen

    Wintersport, Ostern, Sommerferien: wenn die Küche mehr Gäste hat, als das Team schafft.

  • Events und Catering

    Hochzeiten, Firmenfeiern, Feste. Ein Auftrag, ein Menü, eine Rechnung.

  • Projekte

    Neue Karte entwickeln, Küche einrichten, Team einarbeiten.

Wann gesucht wird: In Wintersportorten von Ende November bis Ostern, in Ausflugsregionen im Sommer, bei Events das ganze Jahr. Mit einem großen Umkreis bekommst du mehr Anfragen.

Häufige Fragen

Was verdient ein Mietkoch?

Den Stundensatz legst du selbst fest und vereinbarst ihn direkt mit dem Betrieb. Denk daran, dass Steuern, Versicherungen und Vorsorge davon bezahlt werden müssen. Über Jobtresen läuft kein Geld, wir nehmen keine Provision.

Was brauche ich, um als Mietkoch zu arbeiten?

Ein angemeldetes Gewerbe, eigene Rechnungen und Versicherungen und die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Eine Betriebshaftpflicht empfehlen wir. Gewerbeanmeldung und Nachweise lädst du im Portal hoch.

Bin ich als Mietkoch scheinselbstständig?

Nicht, wenn du wirklich frei arbeitest: eigener Preis, mehrere Auftraggeber, du kannst Aufträge ablehnen und gestaltest die Arbeit selbst. Arbeitest du dagegen auf Dauer nur für einen Betrieb nach dessen Dienstplan, gilt das in der Regel als Beschäftigung. Im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.

Für Betriebe

Ihre Küche braucht kurzfristig Verstärkung? Fragen Sie einen selbstständigen Koch auf Auftrag an. Vertrag und Rechnung laufen direkt zwischen Ihnen, ohne Arbeitsvertrag. Das passt, wenn der Koch wirklich selbstständig arbeitet, also eigenverantwortlich und mit mehreren Auftraggebern.

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