NeuSelbstständige auf Auftrag

Aushilfsjobs in Gastro und Hotel, persönlich vermittelt.

Wir bringen Aushilfen, Fachkräfte und selbstständige Servicekräfte und Köche mit Betrieben in Gastronomie, Hotellerie und Events zusammen, in ganz Deutschland. Für Kandidaten kostenlos, für Betriebe als Mitgliedschaft.

Aushilfen ab 16, Selbstständige ab 18. Ohne Lebenslauf und ohne Passwort.

Beispielansichten aus dem Kandidatenportal: Profil, Verfügbarkeit, ein Jobangebot, die automatische Jugendschutz-Prüfung und die bestätigte Vermittlung.

Neu bei Jobtresen

Selbstständige Köche und Servicekräfte, flexibel gebucht.

Mietköche, Barkeeper und Servicekräfte mit eigenem Gewerbe übernehmen einzelne Aufträge, auch kurzfristig. Betriebe buchen sie ohne Arbeitsvertrag, Vertrag und Rechnung laufen direkt zwischen beiden.

  • Mietkoch
  • Koch und Köchin auf Auftrag
  • Servicekraft mit Gewerbe
  • Barkeeper
  • Event- und Cateringservice
  • Küchenchef auf Zeit
0 €
für Selbstständige, keine Provision
kurzfristig
auch am selben oder nächsten Tag
direkt
Vertrag und Rechnung ohne Umweg
Beispiel eines Vorschlags

Mietkoch, selbstständig

Umkreis 60 km · Saison und Events

  • Stundensatz38 € netto
  • Kurzfristigja, ab morgen
  • Gewerbehochgeladen
  • Gesundheits­zeugnishochgeladen
Ich bin selbstständig Ab 18, mit Gewerbe. Kostenlos eintragen und Aufträge in deiner Nähe bekommen.Selbstständige buchen Für Betriebe: kurzfristig und ohne Arbeitsvertrag, mit Hinweisen zur Statusprüfung.

Gilt nur für echte Selbstständige. Für eine gewöhnliche Schicht im Service nach Dienstplan ist die kurzfristige Beschäftigung mit Sofortmeldung der schnelle, legale Weg, und Aushilfen dafür finden Sie bei uns auch. Mehr zur Statusprüfung

Wann gearbeitet wird

Die Wintersaison läuft von Ende November bis Ostern. Am meisten gesucht wird in den Schulferien, und die liegen in jedem Bundesland etwas anders. Sonst vor allem an Wochenenden. Wer früh eingetragen ist, wird zuerst gefragt.

Winter 2026/27Saisonstart in 57 Tagen
  1. Nov49KW 49
  2. Dez50KW 50
  3. 51KW 51
  4. 52KW 52, Ferien in 16 von 16 Bundesländern
  5. 53KW 53, Ferien in 16 von 16 Bundesländern
  6. Jan1KW 1, Ferien in 8 von 16 Bundesländern
  7. 2KW 2, Ferien in 1 von 16 Bundesländern
  8. 3KW 3
  9. 4KW 4
  10. Feb5KW 5, Ferien in 6 von 16 Bundesländern
  11. 6KW 6, Ferien in 4 von 16 Bundesländern
  12. 7KW 7, Ferien in 2 von 16 Bundesländern
  13. 8KW 8
  14. Mär9KW 9, Ferien in 1 von 16 Bundesländern
  15. 10KW 10, Ferien in 1 von 16 Bundesländern
  16. 11KW 11
  17. 12KW 12, Ferien in 12 von 16 Bundesländern
  18. 13KW 13, Ferien in 14 von 16 Bundesländern
  19. Apr14KW 14, Ferien in 2 von 16 Bundesländern
  • Schulferien, je kräftiger, desto mehr Bundesländer
  • Übrige Wochen: vor allem Wochenenden
Für Kandidaten kostenlos
Bezahlt wird nur vom Betrieb.
Jugendschutz eingebaut
Nur Schichten, die zum Alter passen.
Nie unter Mindestlohn
Ab Januar 2027 14,60 € pro Stunde, auch für unter 18-Jährige.
Daten bleiben in der EU
Weitergabe nur mit deiner Zustimmung.

So läuft eine Vermittlung

  1. 1

    Profil anlegen

    Mit deiner E-Mail-Adresse anmelden, ohne Passwort und ohne Lebenslauf. Dauert etwa drei Minuten.

  2. 2

    Zeiten eintragen

    Wähle Wochen, Wochentage und Uhrzeiten, in denen du arbeiten kannst. Jederzeit änderbar.

  3. 3

    Angebot annehmen

    Passt ein Betrieb, fragen wir dich zuerst. Erst nach deinem Ja geben wir deine Daten weiter.

Gelernte Fachkräfte

Köche, Restaurant- und Hotelfachleute vermitteln wir auch: für die ganze Saison, in Teilzeit oder fest. Lebenslauf, Zeugnisse und Gesundheitszeugnis lädst du einmal hoch und gibst sie pro Stelle frei.

Zur Seite für Fachkräfte

Für Eltern

Arbeitszeiten, Mindestlohn, Datenschutz und wer Ihr Ansprechpartner ist. Wir vermitteln ab 16 und schlagen Minderjährigen nur Schichten vor, die das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt.

Zur Eltern-Seite

Häufige Fragen

Ich bin selbstständig. Bekomme ich über euch auch Aufträge?

Ja, ab 18 Jahren und wenn du wirklich selbstständig arbeitest, also mit angemeldetem Gewerbe oder freiberuflich, zum Beispiel als Servicekraft, Koch oder Köchin. Im Profil wählst du „Selbstständig, auf Auftrag“, gibst freiwillig deinen Stundensatz an und ob du auch kurzfristig kannst. Den Vertrag schließt du direkt mit dem Betrieb und schreibst ihm deine Rechnung. Über uns läuft kein Geld, und für dich ist es kostenlos.

Kostet mich das etwas?

Nein. Für Kandidaten ist alles kostenlos, jetzt und später. Unsere Arbeit bezahlen ausschließlich die Betriebe über ihre Mitgliedschaft.

Ab welchem Alter kann ich mitmachen?

Ab 16 Jahren. Mit 16 und 17 meldest du dich selbst an, eine Bestätigung deiner Eltern brauchen wir nicht. Für dich gelten aber die Regeln des Jugendarbeitsschutzes, zum Beispiel Schichtende spätestens um 22 Uhr. Jüngere können wir leider nicht vermitteln.

Wer sieht meine Daten?

Nur wir. Ein Betrieb bekommt deine Kontaktdaten erst, wenn du einem konkreten Vorschlag zugestimmt hast, und das wird protokolliert. Hochgeladene Unterlagen gehen nur mit, wenn du sie bei diesem Vorschlag ankreuzt.

Was kostet die Vermittlung für Betriebe?

Betriebe werden Mitglied und zahlen keine Gebühr pro Einstellung. Der Monatsbeitrag richtet sich danach, wie viele Kandidaten im Umkreis von 15 km um die PLZ des Betriebs aktiv sind: unter 30 Kandidaten 0 €, ab 30 Kandidaten 29 €, ab 100 Kandidaten 59 €, ab 250 Kandidaten 99 € netto im Monat. Auf jobtresen.de/betriebe sehen Sie nach Eingabe Ihrer PLZ, was für Sie gilt. Eine höhere Stufe kündigen wir 6 Wochen vorher an, kostenpflichtig wird es nur, wenn Sie selbst buchen, und die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar. Wer beitritt, solange es für ihn kostenlos ist, zahlt dauerhaft 50 % weniger. Eine Garantie auf eine Einstellung gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen einer Aushilfe und Selbstständigen?

Eine Aushilfe stellen Sie an, zum Beispiel als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung: Sie sind Arbeitgeber, geben Dienstplan und Weisungen vor und melden die Person an. Selbstständige übernehmen einen Auftrag eigenverantwortlich, mit eigenem Gewerbe, eigener Rechnung und eigenem Preis, ohne Arbeitsvertrag. Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern wie die Arbeit tatsächlich abläuft: Wer nach Ihrem Dienstplan wie Ihre Angestellten arbeitet, ist in der Regel beschäftigt, auch wenn er eine Rechnung schreibt. Gut passen etwa ein Mietkoch mit mehreren Auftraggebern, Event- und Cateringservice, ein Barkeeper für eine Veranstaltung oder die Vertretung eines Küchenchefs.

Weitere Fragen? Alle Antworten lesen oder unten rechts im Chat fragen.